Ökumenische Feier

Eine kirchliche Trauung von Paaren mit unterschiedlicher Konfession ist problemlos möglich. Einer der Ehepartner muss der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen oder christkatholischen Kirche angehören. Je nachdem kann das Paar zwischen verschiedenen Formen wählen.


Eine römisch-katholische Trauung…

…wird von einem katholischen Priester, Diakon oder von einem Gemeindeleiter/einer Gemeindeleiterin unter gewissen Bedingungen geleitet. Daran kann sich auch eine reformierte Pfarrerin oder ein reformierter Pfarrer beteiligen. Die Trauung kann in eine (katholische) Eucharistiefeier eingebettet werden.


Eine reformierte Trauung…

…wird von einer reformierten Pfarrerin oder einem reformierten Pfarrer geleitet. Daran kann ein Seelsorger/eine Seelsorgerin der römisch-katholischen oder der christkatholischen Kirche mitwirken.


Eine christkatholische Trauung…

…wird von einem christkatholischen Priester geleitet. Daran kann sich auch eine reformierte Pfarrerin/ein reformierter Pfarrer oder eine römisch-katholische Seelsorgerin/eine Seelsorger beteiligen.

 

Beim Wunsch nach einer reformierten oder einer christkatolischen Trauung benötigt die römisch-katholische Partnerin bzw. der Partner eine formelle Erlaubnis des Bistums. Für ein Mitglied der reformierten und christkatholischen Kirche ist eine solche Erlaubnis nicht erforderlich.